Service

Beratung, Vertretung und Antragstellungen für Projekte mit Förderfinanzierung

Rechtsanwalt Volker Otte und sein Team sind auf die Beratung, Vertretung, Antragstellung und Abwicklung von Förderfinanzierung für Film-, Medien- und Kulturprojekte spezialisiert.

Insbesondere die Anträge zur Produktions-, Verleih-, Vertriebs- und Festivalförderung (u.a. FFA, BKM, regionale Förderer, Creative Europe und Eurimages) werden übernommen. Weiterhin werden BAFA-, FBW- und FSK-Anträge sowie die Anträge auf Sperrfristenverkürzung vertreten.

Der Service richtet sich an deutsche und internationale Produzenten, Verleiher und Vertriebe, Filmfinanziers, Festivals und Einzelpersonen. Darüber hinaus werden Politik und Verbände, z.B. bei der Erstellung von Förderrichtlinien und bei der Beteiligung an der FFG-Novelle, beraten. Die Kanzlei bietet individuelle Vorträge und Workshops für Unternehmen, Filmhochschulen und Weiterbildungsinstitutionen an.

Für Fördervorhaben in einer Krisensituation bietet die Kanzlei schnelle und vertrauliche Notfallberatung an und strukturiert die Problemlösung mit den Förderungen.

Für alle Mandate über die Spezialisierung hinaus verfügt die Kanzlei über ein exzellentes anwaltliches Netzwerk von Fachkollegen.