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Die Rechtsanwaltskanzlei Volker Otte ist auf das Recht der
Förderfinanzierung für Film-, Medien- und Kulturprojekte
spezialisiert. Sie bietet innerhalb der Spezialisierung einen
umfassenden Service. Ihre Mandanten haben oft auch andere
anwaltliche Berater für ihre Vorhaben. Die Kanzlei wird
wegen ihrer Spezialisierung zusätzlich empfohlen oder
hinzugezogen, nicht selten von anderen Anwaltskanzleien,
Steuerberaterkanzleien oder von Herstellungs- bzw.
Produktionsleitern.
Die Beratungsleistung richtet sich an deutsche und internationale
Produzenten, Finanziers, Verleiher und Vertriebe. Darüber
hinaus werden Politik und Verbände, u.a. bei der Beteiligung
an der FFG-Novelle, beraten. Dozententätigkeiten für
Filmhochschulen, Medientage und filmwirtschaftliche
Weiterbildungsinstitutionen runden das Angebot ab.
Die Expertise der Kanzlei ist die optimale Strukturierung,
Einreichung und Abwicklung von Projekten jeglicher
Förderfinanzierung für Film-, Medien- und Kulturprojekte,
die von Deutschland aus zu beantragen sind. Ein Schwerpunkt ist die
Einreichung und umfassende Beratung von Anträgen zum DFFF
(Deutscher Filmförderfonds).Hinzu kommen die deutsche
Bankenfinanzierung im Filmbereich, insbesondere des Bayerischen
Bankenfonds, HessenInvestFilm sowie die Gap-Finanzierung der
NRW-Bank. Weiterhin werden alle BAFA-, FBW- und FSK-Anträge
sowie die Anträge im steuerlichen APA-Verfahren
(Advanced-Pricing-Agreements) für internationale
Koproduktionen übernommen.
Im Rahmen der Spezialisierung werden Widerspruchs- und
Klageverfahren sowie Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
durchgeführt bzw. wird die Kanzlei als Zweitberater
hinzugezogen.
Für Fördervorhaben in der Krise bietet die Kanzlei
schnelle und vertrauliche Notfallberatung an und strukturiert die
Problemlösung mit allen Beteiligten.
Rechtsanwalt
Volker Otte
Schreinerstraße 63
10247 Berlin
Telefon +49-30-30 10 45 75
Telefax +49-30-30 10 45 77
E-Mail: office@filmfunding.de 
Internet: http://www.filmfunding.de
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