Service & Spezialisierung
Beratung, Vertretung und Antragstellungen für Projekte mit Förderfinanzierung
Die Rechtsanwaltskanzlei Volker Otte ist auf das Recht der Förderfinanzierung für Film-, Medien- und Kulturprojekte spezialisiert. Sie bietet innerhalb der Spezialisierung einen umfassenden Service. Ihre Mandanten haben oft auch andere anwaltliche Berater für ihre Vorhaben. Die Kanzlei wird wegen ihrer Spezialisierung zusätzlich empfohlen oder hinzugezogen, nicht selten von anderen Anwaltskanzleien, Steuerberaterkanzleien oder von Herstellungs- bzw. Produktionsleitern.
Die Beratungsleistung richtet sich an deutsche und internationale Produzenten, Finanziers, Verleiher und Vertriebe. Darüber hinaus werden Politik und Verbände, u.a. bei der Beteiligung an der FFG-Novelle, beraten. Dozententätigkeiten für Filmhochschulen, Medientage und filmwirtschaftliche Weiterbildungsinstitutionen runden das Angebot ab.
Die Expertise der Kanzlei ist die optimale Strukturierung, Einreichung und Abwicklung von Projekten jeglicher Förderfinanzierung für Film-, Medien- und Kulturprojekte, die von Deutschland aus zu beantragen sind. Ein Schwerpunkt ist die Einreichung und umfassende Beratung von Anträgen zum DFFF (Deutscher Filmförderfonds). Hinzu kommen die deutsche Bankenfinanzierung im Filmbereich, insbesondere des Bayerischen Bankenfonds, HessenInvestFilm sowie die Gap-Finanzierung der NRW-Bank. Weiterhin werden alle BAFA-, FBW- und FSK-Anträge sowie die Anträge im steuerlichen APA-Verfahren (Advanced-Pricing-Agreements) für internationale Koproduktionen übernommen.
Im Rahmen der Spezialisierung werden Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz durchgeführt bzw. wird die Kanzlei als Zweitberater hinzugezogen.
Für Fördervorhaben in der Krise bietet die Kanzlei schnelle und vertrauliche Notfallberatung an und strukturiert die Problemlösung mit allen Beteiligten.
- Service & Spezialisierung
- Expertise
- CV
- Filmographie
- Vorträge & Veröffentlichungen
- Kontakt
- Impressum
